Behandlungspflege nach § 132a SGB V
Die Grundlage der behandlungspflegerischen Leistungen bildet zum Einen die medizinische Indikation und zum Anderen die ärztliche Verordnung für Hauskrankenpflege. Sie umfasst alle Maßnahmen des individuellen Behand-lungsplanes und stellt eine Delegation durch den verantwortlichen Arzt da. In bestimmten Fällen werden Anlagen bei gefügt wie Bspw. die notwenige Übersicht der Medikamentenverordnung oder des Insulinschemas. Die Leistungen der Behandlungspflege werden von Pflegefachkräften erbracht. Leistungen der einfachsten Behandlungspflege werden nach Anleitung und der permanenten Kontrolle der verantwortlichen Pflegefachkraft auch durch entsprechend geschulte Pflegehilfskräfte erbracht.