Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V

Ist eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar oder soll ein bestehender Krankenhausaufenthalt verkürzt, beziehungsweise ein na-hender Krankenhausaufenthalt vermieden werden, so umfasst die häusliche Krankenpflege im Einzelfall die notwendige Behandlungs- und Grundpflege sowie die häusliche Versorgung. Die von unserem Pflegedienst gemäß ärtzlicher Anordnung erbrachte Behandlungspflege erfolgt mit dem Ziel der Heilung einer bestehenden Krankheit, der Verhütung der Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung oder der Linderung von Krankheitsbe-schwerden.
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Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

Die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung können hierbei nur im Rahmen der Satzungsbestimmungen der Krankenkassen erbracht werden, allerdings nicht für anerkannt Pflegebedürftige im Sinne des SGB XI. Inhalt und Abgrenzung der Leistung sind in der Leistungsbeschreibung über häusliche Krankenpflege, häusliche Pflege und Haushalthilfe geregelt.
Alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege beinhalten die Wahrnehmung und Beobachtung, die Kommunikation, die Pflegeplanung und Pflegedokumen-tation, die jeweilige Vor- und Nachbereitung der Pflege sowie die erforder-liche Information der am Pflegeprozess Beteiligten. Die Leistungen werden als Anleitung oder als Beaufsichtigung bzw. Mithilfe mit dem Ziel der Selbstvornahme durch den zu Pflegenden oder eine im Haushalt lebende Person, als Anleitung oder als Beaufsichtigung zur Orientierung des Versicherten in Zeit und Raum oder durch völlige Übernahme durch die Pflegefachkraft / Pflegekraft erbracht.

Unsere Leistungen

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