Hauswirtschaftliche Versorgung nach § 132a SGB V
Die hauswirtschaftliche Versorgung ist ausschließlich auf die Versorgung des Versicherten gerichtet. Sie umfasst, nach ärztlicher Verordnung, alle die Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung allgemein notwendig sind, um in diesem Haushalt häusliche Krankenpflege durchführen zu können.