Hauswirtschaftliche Versorgung

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Hauswirtschaftliche Versorgung nach § 132a SGB V

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist ausschließlich auf die Versorgung des Versicherten gerichtet. Sie umfasst, nach ärztlicher Verordnung, alle die Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung allgemein notwendig sind, um in diesem Haushalt häusliche Krankenpflege durchführen zu können.

"DAS ZIEL DER HAUSWIRTSCHAFTLICHEN VERSORGUNG IST DIE FÖRDERUNG DER FÄHIGKEIT ZUR SELBSTVERSORGUNG IN EINER HYGIEMISCHEN UMGEBUNG." 

die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst:

  • Einkaufen

    Erstellen des Einkaufszettels und Einkaufen aller Gegenstände des täglichen Bedarfs

     
  • Kochen

    einschließlich der Vor- und Zubereitung der Bestandteiel der Mahlzeiten

     
  • Reinigen

    der Wohnung in Bezug auf den allgemein üblichen Lebensbereich des zu Pflegenden

     
  • Spülen

    einschließlich Einräumen des Geschirrs und Reinigung des Spülbereiches

     
  • Waschen

    Wechseln und Waschen der Wäsche (einschließlich der Bettwäsche) und Kleidung; dies beinhaltet die Pflege der Wäsche und Kleidung

     
  • Beheizen

    der Wohnung einschließlich der Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials in der häuslichen Umgebung

     

Unsere Leistungen

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